Was versteht man unter Altholz?
Auch nach der Entsorgung bleibt Altholz eine wertvolle Ressource, die man weiter nutzen sollte. Schon im Jahr 2002 wurde die Altholzverordnung (AltholzV) verabschiedet. Hier wird geregelt, was bei der Entsorgung und beim Recycling zu beachten ist.
Wenn Sie Altholz, also Holzreste sowie Gebrauchtholz, das zum überwiegenden Teil aus Holz besteht, entsorgen wollen – wir sind gerne Ihr Partner.
Damit die Entsorgung und das Verwerten möglichst effizient ablaufen, werden Holzabfälle in vier Stufen unterteilt. Grundlage ist der Grad der Schadstoffbelastung, also von Kategorie A1 (unbehandeltes Holz) bis A4 (schadstoffbelastetes Holz). Bei den ersten drei Kategorien sind wir gerne Ihr Entsorgungspartner.
A1 Holz: unbehandelt und naturbelassen
In dieser Kategorie A1 Holz befindet sich unbehandeltes und naturbelassenes Holz. Dieses Altholz darf bei der Verwendung ausschließlich mechanisch bearbeitet worden sein. Außerdem dürfen keine Verunreinigungen mit fremden Stoffen vorliegen. Damit kann es beim Recycling sehr hochwertig weiterverwendet werden. Bei Paletten oder Obstkisten spricht man beispielsweise von A1 Altholz.
A2-A3 Holz: behandelt
In diesen Kategorien findet man unterschiedlich stark behandeltes Altholz. Unter A2 Holz fallen z. B. verleimte, gestrichene, lasierte oder lackierte Gegenstände.
Wurde das Altholz außerdem mit halogenorganischen Verbindungen (z.B. PVC) beschichtet – aber ohne Holzschutzmittel – dann ist es in der Kategorie A3 zu finden. Häufig sind Möbel und Küchenteile so bearbeitet. Aber auch Dekorfolien oder Kunststoffbeschläge sind klassische Beispiele für A3 Holz.
A2-A3 Holz wird im Normalfall gemeinsam entsorgt. Deshalb müssen die beiden Kategorien nicht präzise unterschieden werden.
Sind Sie unsicher, zu welcher Kategorie Ihr Altholz gehört? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.